Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Verwalter im parlamentarischen Verfahren
Der Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für WEG-Verwalter befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Nach der ersten Lesung im Deutschen Bundestag Mitte November wurde der Entwurf in die zuständigen Bundestagsauschüsse überwiesen.
Der aktuelle Entwurf sieht vor, eine Erlaubnispflicht in § 34c der Gewerbeordnung einzuführen. Diese umfasst neben der erforderlichen Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch eine verbindliche Sachkundeprüfung für Wohnungseigentumsverwalter und Makler. Ebenso soll für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis auch der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung beim Verwalter vorliegen.
Der DDIV sieht am aktuellen Gesetzentwurf jedoch noch erheblichen Nachbesserungsbedarf und appelliert daher erneut an die Politik, auch den Mietverwalter in die Erlaubnispflicht einzuschließen und den Sachkundenachweis auf Mitarbeiter in der Immobilienverwaltung auszudehnen. Darüber hinaus spricht sich der DDIV für eine Weiterbildungspflicht aus, um die Qualität der Immobilienverwaltung nachhaltig zu sichern und ein hohes Maß an Verbraucherschutz für Eigentümer, Vermieter und Mieter zu gewährleisten.
Reform der Grundsteuer beschlossen
Der Streit um die Grundsteuer ist beigelegt. Der Bundesrat beschloss Anfang November mit deutlicher Mehrheit die von den Bundesländern Niedersachsen und Hessen eingebrachten Gesetzentwürfe. Ziel der Reform ist es, die Steuer möglichst einfach und aufkommensneutral zu gestalten.
Nach dem Gesetzentwurf mit Stichtag 1. Januar 2022 werden rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet. Es ist jedoch nicht absehbar, welche Werte sich für einzelne Grundstücke und Einheiten ergeben werden.
Die Reform ist ohnehin ein „Mammutprojekt”. Die Reform der Grundsteuer stand lange auf der politischen Agenda – auch, weil es verfassungsrechtliche Zweifel an der Rechtslage gab. Der Bundesfinanzhof mahnte bereits vor Jahren eine Überarbeitung der Steuer an, da die heute verwendeten Werte zur Berechnung der Steuer hilflos veraltet sind.
Quelle: DDIV-Beirats-Newsletter Nr. 2/2016